Allgemeine Geschäftsbedingungen§1 Geltung unser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von GNLA, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
2. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.
3. Mit Ihrer Bestellung erkennen Sie die Geltung unser allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
§2 Vertragsabschluss
1. Sämtliche Angebote auf unseren Internetseiten sind hinsichtlich Preisen, Lieferterminen und sonstigen Inhalts freibleibend. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Falls Sie eine E-Mail Adresse angegeben haben, kommt der Vertrag zustande, wenn wir Ihre Bestellung per E-Mail bestätigt haben. Bitte beachten Sie, dass wir zunächst nur den Eingang Ihrer Bestellung per E-Mail bestätigen. Damit kommt noch kein Vertrag zustande. Sobald wir Ihre Bestellung bearbeitet haben, werden wir Ihnen den Vertagsabschluss per E-Mail bestätigen. Zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande. Andernfalls kommt der Vertrag erst mit Zusendung der Ware zustande.
§3 Informationen
§4 Auslandsbestellungen
1. Das Rückgaberecht gilt nur bei Lieferungen in die Bundesrepublik Deutschland und andere Staaten der Europäischen Union.
2. Bei Auslandslieferungen in die Staaten der Europäischen Union können wir die Rücksendekosten generell nicht erstatten, es sei denn, das dortige Verbraucherrecht schreibt uns dies zwingend vor.
3. Bei Auslandsbestellungen ausserhalb der Staaten der Europäischen Union räumen wir kein Rückgaberecht ein.
§5 Gewährleistung
Für von uns gelieferte Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistung mit den nachfolgenden Einschränkungen:
1. Bei Verkaufsgeschäften gegenüber Verbrauchern (Verbrauchsgüterkauf) gilt bei gebrauchter Ware eine auf 1 Jahr verkürzte Gewährleistungsfrist.
2. Die kaufrechtliche Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern beim Verkauf gebrauchter Ware ein halbes Jahr und beim Verkauf neuer Ware 1 Jahr.
3. Tritt beim Verkauf an einen Unternehmer ein Gewährleistungsfall ein, liegt das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung einer mangelfreien Sache bei uns. Entsteht im Zuge eines Gewährleistungsfalls gegenüber einem Unternehmer ein Rücktrittsrecht des Unternehmers, hat der Unternehmer sein Rücktrittsrecht gegenüber der GNLA in angemessener Frist auszuüben; danach bleibt es bei der Pflicht zur Erbringung der Primärleistung.
4. Wir leisten insbesondere nicht Gewähr für Mängel, die auf fehlerhafte Installation durch Sie oder einen von Ihnen beauftragten Dritten, Bedienungsfehler, Eingriff in die Produkte oder Modifikation der Produkte durch Sie oder einen hierzu nicht berechtigten Dritten sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der gelieferten Produkte mit falscher Stromart oder Stromspannung sowie den Anschluss an ungeeignete Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingter Überspannung, Feuchtigkeit, falscher oder fehlender Programmsoftware und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind.
5. Wir leisten ferner keine Gewähr für die Geeignetheit der Produkte für einen bestimmten Verwendungszweck.
6. Im Falle der Nachbesserung erwerben wir mit dem Ausbau bzw. Austausch Eigentum an den ausgebauten bzw. ausgetauschten Komponenten/Geräten.
§6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
2. Zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware ins Ausland ist der Besteller nur nach unser vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt.
3. Der Besteller tritt sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z.B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall.
§7 Lieferzeit, Teillieferung, Gefahrübergang
1. Angaben zum Liefertermin unsererseits sind unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar.
2. Beruht die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf einem außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund (z.B. Nichtbelieferung mit Zuliefererkomponenten, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen, Arbeitskampf, Feuer), wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den
Fall, dass wir uns beim Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befinden. Bei der Dauer einer eben genannten Leistungsverhinderung von mehr als 3 Monaten sind sowohl wir als auch Sie berechtigt, hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Wir sind jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können von uns sofort in Rechnung gestellt werden.
4. Wir werden durch die Übergabe an einen Transporteur von unserer Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht auf Gefahr und für Rechnung des Bestellers. Der Transporteur wird von uns bestimmt.
5. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder zusätzliche Leistungen (z.B. Transportkosten, Versicherung, Anfuhr) von uns übernommen wurden.
6. Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellungsanzeige an auf den Besteller über. In diesem Falle tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein. Im Falle des Annahmeverzugs hat der Besteller alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerkosten zu tragen.
7. Eine Transportversicherung wird von uns nur auf besondere schriftliche Anweisung für Rechnung des Bestellers abschließen.
8. Bei der Zusendung von Waren oder anderen Teilen an uns trägt der jeweilige Versender das Transportrisiko bis zum Eintreffen sowie sämtliche anfallenden Transportkosten. Dies gilt nicht für Rücksendungen im Rahmen des gewährten Rückgaberechts.
§8 Zahlung/Zahlungsverzug
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort zahlbar ohne Abzug. Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen.
2. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die, auf der Rechnung angegebenen unseren Bankkonten geleistet werden.
3. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.
4. Gerät der Besteller mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug, läßt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so sind wir unbeschadet anderer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Besteller sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
5. Wir sind darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines GNLA entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt.
§9 Rücktritt, Kündigung
Im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers oder der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder für den Fall dass der Besteller Wechsel- oder Schecks zu Protest gehen läßt oder sonstige konkrete Anhaltspunkte über die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers vorliegen, sind wir zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag bzw. zur sofortigen Kündigung des Vertrags berechtigt.
§10 Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Schadensersatzansprüche gegen uns sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglichen Pflichten, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, es sei denn, wir haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft.
2. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden wie z.B. für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
3. Eine Haftung ist ferner ausgeschlossen, wenn der eingetretene Schaden durch die Vornahme zumutbarer schadensmindernder Maßnahmen des Bestellers hätte verhindert werden können, wie beispielsweise durch die Vornahme einer ordnungsgemäßen Datensicherung.
4. Soweit wir dem Grund nach haften, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5. Alle Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren 6 Monate nach Lieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7. Wenn und soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§11 Untersuchung und Rücksendung von Produkten
1. Soweit Sie Kaufmann sind, müssen Sie die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Ihre Vertragsgemäßheit untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als genehmigt.
2. Soweit wir aus Kulanzgründen einer Rücksendung von Produkten zustimmen, so sind diese im Originalzustand in ihrer Originalverpackung zurückzusenden, zusammen mit einem Rücksendenachweis sowie dem Kaufbeleg. Die Rücksendekosten werden im diesem Fall von Ihnen getragen.
§12 Höhere Gewalt
1. Wir haben für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht (z.B. Nichtbelieferung mit Zuliefererkomponenten, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen, Arbeitskampf, Feuer) und vereinbarte Leistungsfristen gelten entsprechend verlängert.
2. Dauert der Hinderungsgrund länger als 3 Monte an, ist jede Partei berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§13 Software und Benutzerhandbücher
Bei der Lieferung von Software und Benutzerhandbüchern gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennen Sie deren Geltung ausdrücklich an.
§14 Geheimhaltungspflicht
Wir werden Ihre uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntgewordenen als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich behandeln. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort. Das gleiche gilt für unsere Ihnen bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
§15 Anzuwendendes Recht
Auch bei der Lieferung in ein anderes Land als die Bundesrepublik Deutschland gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
§16 Datenschutz
In unserer Kundendatei werden nur die für die Abwicklung des Kaufs erforderlichen Daten gespeichert. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haben Sie das Recht, einer Nutzung oder Übermittlung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung zu widersprechen. Unabhängig davon versichern wir Ihnen, das eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte für Zwecke der Werbung nicht erfolgen.
§17 Zurückbehaltung, Abtretung, Aufrechnung
1. Der Besteller ist zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
2. Ohne die Erteilung der schriftlichen Zustimmung durch uns ist der Besteller nicht berechtigt, die ihm gegenüber der GNLA zustehenden Ansprüche jedweder Art abzutreten.
3. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von uns anerkannt sind.
§18 Export
Der Besteller verpflichtet sich, die Ausfuhrbestimmungen der BRD und Einfuhrbestimmungen der Länder, in die die Waren geliefert werden, zu beachten. Eventuelle für die Ausfuhr bzw. die Einfuhr erforderlichen hoheitlichen Zustimmungen sind vom Besteller auf eigene Kosten und auf eigene Rechnung einzuholen. Die Versagung der Genehmigung berechtigt den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
§19 Gerichtsstand
Falls Sie Kaufmann im Sinne des HGB sind, ist der Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen, Pforzheim. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
§20 Sonstiges
1. Wir sind berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.
2. Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden uns nur nach schriftlicher Bestätigung.
3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
§21 Sprache
1. Geschäftssprache bzw. Vetragssprache ist Deutsch.
Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.